zu erledigen bis: Kalenderwoche 45


Arbeitsanweisungen:

  1. Beurteile die drei Fälle in M1 anhand deines Wissens über den Taschengeldparagraphen §110
  2. Erkläre die folgenden Begriffe mit den Informationen aus M2: Kaufvertrag, Willenserklärung und Widerrufsrecht.

M1: Drei Fälle zum Taschengeldparagraphen §110

  1. Die sechsjährige Paula kauft sich beim Bäcker eine große Tüte Gummibärchen. Kann sie das?
  2. Der 7-jährige Ali bekommt von seinen Eltern Geld für Schulmaterial. Kann er sich von dem Geld ein Computerspiel kaufen?
  3. Die 17-jährige Sophie bekommt zum Geburtstag Geld zur freien Verfügung geschenkt. Kann sie davon einen Roller kaufen?

M2: Rechte und Pflichten beim Einkauf

Wenn man einkaufen geht, passiert ungemerkt mehr, als man denkt. Wenn sich Verkäufer und Käufer über die Sache, die Eigenschaften des Handels und den Preis einig sind, schließen sie nämlich einen Kaufvertrag ab. "Der Verkäufer verpflichtet sich, dem Käufer die Sache ohne Mängel zu übergeben und der Käufer verpflichtet sich, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen. Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn beide Seiten ihren Willen zum Kaufgeschäft eindeutig zum Ausdruck bringen. Das nennt man auch übereinstimmende Willenserklärungen: der eine bietet das Geschäft an (Antrag), der andere nimmt es an (Annahme).

 

Willenserklärungen können mündlich oder schriftlich abgegeben werden. Aber auch durch schlüssiges Handeln, bei dem ver Vertragspartner am Tun erkennen kann, dass man einen Vertrag schließen möchte, z.B. wenn der Kunde sein Obst an die Kasse legt und offensichtlich bezahlen möchte.

 

Käufer, die über den Versandhandel (auch im Internet) eingekauft haben, haben das Recht, von Ihrem Kauf zurückzutreten. Das nennt ma Widerrufsrecht, das heißt, wenn sie die Waren erhalten haben, können sie 14 Tage lang das bestellte Produkt zurückschicken und den Kaufvertrag widerrufen. Beim Widerruf muss der Käufer keine Gründe angeben. Käufer dürfen das Produkt allerdings nicht benutzen, sondern es nur anschauen und prüfen.

 

Bei Downloads und Streaming erlischt das Widerrufsrecht mit Beginn des Herunterladens. Auch muss der Kunde die Kosten für Rücksendung tragen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Manche Online-Shops räumen aber immer noch freiwillig das Recht zur kostenlosen Rückgabe oder einem Umtausch ein." Darauf verlassen sollte man sich allerdings nicht.

(Zitat aus: Wirtschaft & Co, Gesamtband, 2018, S.33/4)