zu erledigen bis: Kalenderwoche 45
Arbeitsanweisungen:
M1: Drei Fälle zum Taschengeldparagraphen §110
M2: Rechte und Pflichten beim Einkauf
Wenn man einkaufen geht, passiert ungemerkt mehr, als man denkt. Wenn sich Verkäufer und Käufer über die Sache, die Eigenschaften des Handels und den Preis einig sind, schließen sie nämlich einen Kaufvertrag ab. "Der Verkäufer verpflichtet sich, dem Käufer die Sache ohne Mängel zu übergeben und der Käufer verpflichtet sich, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen. Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn beide Seiten ihren Willen zum Kaufgeschäft eindeutig zum Ausdruck bringen. Das nennt man auch übereinstimmende Willenserklärungen: der eine bietet das Geschäft an (Antrag), der andere nimmt es an (Annahme).
Willenserklärungen können mündlich oder schriftlich abgegeben werden. Aber auch durch schlüssiges Handeln, bei dem ver Vertragspartner am Tun erkennen kann, dass man einen Vertrag schließen möchte, z.B. wenn der Kunde sein Obst an die Kasse legt und offensichtlich bezahlen möchte.
Käufer, die über den Versandhandel (auch im Internet) eingekauft haben, haben das Recht, von Ihrem Kauf zurückzutreten. Das nennt ma Widerrufsrecht, das heißt, wenn sie die Waren erhalten haben, können sie 14 Tage lang das bestellte Produkt zurückschicken und den Kaufvertrag widerrufen. Beim Widerruf muss der Käufer keine Gründe angeben. Käufer dürfen das Produkt allerdings nicht benutzen, sondern es nur anschauen und prüfen.
Bei Downloads und Streaming erlischt das Widerrufsrecht mit Beginn des Herunterladens. Auch muss der Kunde die Kosten für Rücksendung tragen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Manche Online-Shops räumen aber immer noch freiwillig das Recht zur kostenlosen Rückgabe oder einem Umtausch ein." Darauf verlassen sollte man sich allerdings nicht.
(Zitat aus: Wirtschaft & Co, Gesamtband, 2018, S.33/4)