exercises due: calendar week 19 (Tuesday). Let's see..... this time, it's Noa's turn to remind me.
instructions:
M1: Gewaltenteilung in Deutschland
Gewaltenteilung ist ein altes Konzept. Die Umsetzung in parlamentarischen Demokratien wie hier in Deutschland ist jedoch nicht mehr ganz wie sie ursprünglich gedacht war. So "besteht diese klassische Form der Gewaltenteilung nur noch in abgewandelter Form. Wie dazumal die Könige füllen auch heute noch Diktatoren gleich drei Posten auf einmal aus: Sie sind Regierungschef, oberster Gesetzgeber und oberster Richter in einer Person. Schon vor gut 300 Jahren hielten Philosophen solch geballte Macht in einer Hand für sehr gefährlich. Um die Bürger vor Machtmissbrauch zu schützen, sind sie auf den Gedanken der Gewaltenteilung gekommen. Regierung (Exekutive), Gesetzgebung (Legislative) und Rechtsprechung (Judikative) sollten auf verschiedene Organe im Staat verteilt werden, nämlich auf den König (Regierungschef), der regiert, ein gewähltes Parlament, das die Gesetze beschließt, und Richter, die nach den Gesetzen Recht sprechen. Alle diese drei Organe sollten voneinander unabhängig sein und sich gegenseitig kontrollieren.
Gewaltenteilung ist heute ein Erkennungszeichen jeder wirklichen Demokratie. In erster Linie müssen die Gerichte von der Regierung unabhängig sein und sich nur nach den Gesetzen richten. In
Deutschland kann das höchste Gericht, das Bundesverfassungsgericht (Teil der Judikative), den Bundeskanzler (Teil der Exekutive) und ebenso den Bundestag (Teil der Legislative) stoppen, wenn sie
etwas tun oder beschließen, was gegen die Verfassung verstößt.
Exekutive und Legislative stehen sich jedoch in einer parlamentarischen Republik wie der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr als Gegenspieler gegenüber. Im Gegenteil: Sie sind personell
miteinander verflochten (Gewaltenverschränkung): Eine Parlamentsmehrheit, die Regierungskoalition, wählt einen Abgeordneten zum Regierungschef (Bundeskanzler), der trotzdem zugleich weiterhin
Abgeordneter bleibt. Die Regierungskoalition sieht natürlich keine Veranlassung, "ihre" Regierung in erster Linie zu kontrollieren, sie unterstützt sie vielmehr wo sie kann. Denn diese Regierung
soll ja die politischen Programme und Vorstellungen der Parlamentsmehrheit in praktische Politik umsetzen.
Die Rolle des Gegenspielers und im Wesentlichen auch die Rolle des Kontrolleurs der Regierung ist dadurch vom Parlament als Ganzem auf die Opposition übergegangen. Insofern ist diese ein
unentbehrliches Element des demokratischen Systems.
Über das bisher Beschriebene hinaus gibt es in Deutschland weitere Formen der Gewaltenteilung. Staatliche Aufgaben sind zwischen Bund und Ländern verteilt, die Länder sind an der Gesetzgebung des
Bundes beteiligt. Im alltäglichen Leben kontrollieren sich konkurrierende Parteien und Verbände gegenseitig. Weil Pressefreiheit herrscht, können außerdem die Massenmedien auf Machtmissbrauch im
Staat oder in der Gesellschaft aufmerksam machen - oft mit durchschlagendem Erfolg." Die Grundzüge des Prinzips sind also nach wie vor vorhanden. Sie wurden allerdings abgewandelt und
ergänzt.
(Zitat aus: Thurich, Eckart: pocket politik. Demokratie in Deutschland. überarb. Neuaufl. Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2011.)