zu erledigen bis: 17. Kalenderwoche


Arbeitsanweisungen:

  1. Erstelle mit Hilfe von M1 zu jedem der drei Arten von Geschäftsfähigkeit einen Fall, in dem ein Geschäft gültig und in dem ein Geschäft ungültig ist. Das sollte euch nicht so arg schwer fallen, denn das haben wir im Unterricht bereits gemacht. Es ist also eine Wiederholung. Zumindest, wenn ihr die nächste Stunde abwartet...
  2. Erkläre anhand des Erklärvideos in M2 den Begriff "Nachhaltigkeit" und "Nachhaltigkeitsdreieck" mit eigenen Worten.

M1: Was sagt das Gesetz?

 

Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sind die Gesetze niedergeschrieben, die die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen (also zwischen Bürgerinnen und Bürger) regeln. Diese Gesetze können natürlich verändert werden, aber gegenwärtig sagen sie zum Thema "Geschäftsfähigkeit" (also wann darf man was kaufen) Folgendes (u.a.§§1,106,107,108,110,516):

Geschäftsfähigkeit Wen es betrifft Folgen wichtigste Ausnahmen
 Geschäftsunfähigkeit
  • Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr
  • Menschen, die eine andauernde psychologische Erkrankung haben, die es ihnen nicht ermöglicht, selbstverantwortliche Entscheidungen zu treffen
  • Willenserklärungen sind nichtig (also ungültig)
  • Der gesetzliche Vertreter handelt im Namen der Vertretenen
  • "Botengänge" - da der Bote hier nicht im eigenen Namen handelt, sondern sozusagen als "verlängerter Arm" des gesetzlichen Vertreters (Bsp. beim Metzger einkaufen gehen)
Beschränkte Geschäftsfähigkeit
  • Kinder und Jugendliche ab dem vollendeten 7. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
  • Menschen in Betreuung, deren Entscheidungen von einem Vormund oder einem Vormundschaftsgericht bestätigt werden müssen.
  • Alle abgeschlossenen Rechtsgeschäfte sind nur dann gültig, wenn der gesetzliche Vertreter zustimmt.
  • Geschieht dies vorher, spricht man von einer "Einwilligung".
  • Geschieht dies nachher, spricht man von einer "Genehmigung". Bis zur Genehmigung ist das Geschäft in der Schwebe und unwirksam.
  • Taschengeldparagraf
  • Dienst- oder Arbeitsverhältnis

 

Unbeschränkte Geschäftsfähigkeit
  • Erwachsene ab dem vollendeten 18. Lebensjahr
  • Rechtsgeschäfte können selbstständig abgeschlossen werden und sind rechtswirksam.
  • Menschen, die eine dauerhafte psychologische Erkrankung haben, die es ihnen nicht ermöglicht, selbstverantwortliche Entscheidungen zu treffen sind auch ab dem 18. Lebensjahr geschäftsunfähig.

M2: Was ist Nachhaltigkeit?