Zu erledigen bis: 16. Kalenderwoche (erste Stunde der Woche)

Das bedeutet, ihr habt drei Wochen Zeit. Also erwarte ich auch, dass jeder die Hausaufgabe hat. Wer sie nicht hat, muss was SCHRECKLICHES tun!

 

Ach... und weil ich das sonst vergesse: Rick muss mich daran erinnern, die Hausaufgaben zu kontrollieren. Sonst muss er etwas SCHRECKLICHES tun!


Aufgaben:

 

A. Strafe und Strafzwecke (kleine Wiederholung ;))

  1. Im ersten Absatz von M2 wird Strafe mit verschiedenen Adjektiven in Verbindung gebracht. Nenne ein Beispiel für jede Art der dort genannten Strafe. Begründe in einem Satz, warum du dieses Beispiel gewählt hast.
  2. Erkläre mit eigenen Worten, warum Strafe ein "zweischneidiges Schwert" ist.
  3. Überlege dir eine Strafe für Valon, weil er sein Handy wieder nicht ausgemacht hat, überlege dir eine Strafe für Lucian, weil er Benjamin verprügelt hat und überlege dir eine Strafe für Kathi, weil sie Herrn Lauber gegenüber unverschämt war.... ach, und überlege dir eine weiter (SCHLIMME) Strafe für den/die nächste/n Schüler/in, der/die mir auf die Nerven geht... . 

B: Verhältnismäßigkeit von Strafe

  1. Bewerte folgenden Satz: "Damit Strafe sinnvoll ist, muss sie so hart wie möglich sein." (halbe Seite Minimum!)

M2: Strafe im Rechtsstaat

 

"[...] Strafe kann barbarisch sein und grausam, blutrünstig und sadistisch. Sie ist subtil und zivilisiert, kühl kalkuliert und berechnet und manchmal alles zugleich. Strafe kann Leib und Leben des Menschen bedrohen, sein Vermögen, seine Zukunftsaussichten, sein Selbstbewußtsein (sic!) und seinen Stolz. Andere Strafen übergeht man mit einem Achselzucken. Strafe ist in den verschiedenen Stadien unseres Lebens ebenso wie in nahezu allen Bereichen  unseres Lebens gegenwärtig. [...]

 

Nach unserer Verfassung leben wir in der Bundesrepublik Deutschland in einem demokratischen und sozialen Rechtsstaat. Diese Staatsform garantiert jedem Bürger substantielle Rechte, vor allem das fundamentale Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit.

 

Ein Rechtsstaat in diesem "materialen" Sinn gerät im Hinblick auf die Institution der staatlichen Strafe in die Klemme zwischen zwei rechtsstaatlich scheinbar gleichermaßen begründeten Ansprüchen: [...] [Einerseits soll uns] der Rechtsstaat vor privaten Übergriffen durch Strafe und Strafandrohung soweit wie möglich schützen. [...] [Andererseits soll uns ] der Rechtsstaat vor staatlichen Eingriffen schützen, indem er auf Strafe und Strafandrohung soweit wie möglich verzichtet." [...]

 

Strafe ist [also] ein zweischneidiges Schwert."

(Quelle: https://www.phil-fak.uni-duesseldorf.de/fileadmin/Redaktion/Institute/Sozialwissenschaften/Soziologie/Dokumente/Baurmann/Ausaetze/Strafe_im_Rechtsstaat.pdf)